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   VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA   

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https://dejure.org/2016,7902
VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA (https://dejure.org/2016,7902)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA (https://dejure.org/2016,7902)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA (https://dejure.org/2016,7902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    HLöG, § 6 Abs. 1, 2 HLöG
    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und Grillfestival"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und Grillfestival"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spargel- und Grillfestival rechtfertigt keine Ladenöffnung an Sonntagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonntagsöffnung am 08.05.2016 in Weiterstadt anlässlich des "16. Spargel- und Grillfestivals" - Eilantrag von ver.di und Evangelischer Kirche hat vor Erfolg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Spargel- und Grillfestival rechtfertigt keine Ladenöffnung an Sonntagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.

    Die frühere Rechtsprechung erkannte daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug waren, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. nur Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; vgl. jetzt BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.).

    Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).

    Denn das Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG "aus Anlass von Märkten, Messen etc." ist für einzelne Ortsteile nicht erfüllt, wenn sich die betreffende Veranstaltung dort schon aus räumlichen Erwägungen heraus nicht mehr auswirken kann und der von ihr hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung auch in diesen Ortsteilen nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; Beschl. v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Die Bewertung des Spargel- und Grillfestivals als eine "beträchtlichen Besucherstrom auslösende Veranstaltung" ist angesichts der Einschränkungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - hinsichtlich der Ausnahme einer Ladenöffnung an Sonntagen gemacht hat, allein nicht mehr ausreichend, um eine Ladenöffnung zu rechtfertigen.

    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in seinem Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - (a.a.O.) entschieden, dass diese Rechtsprechung dem oben dargelegten Regel-Ausnahme-Gebot noch nicht genügend Rechnung trägt, wenn sie nur verlangt, dass der Markt für sich genommen einen starken Besucherstrom auslöst.

    Zur Abschätzung der jeweiligen Besucherströme könne beispielsweise auf Befragungen zurückgegriffen werden (BVerwG, Urt. v. 11.11.2015, a.a.O., juris, Rdnr. 25).

  • VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15

    Sonntagsöffnung

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

    Im vorigen Jahr gab die erkennende Kammer einem entsprechenden Eilantrag der Antragsteller unter anderem deswegen statt, weil die Antragsgegnerin eine belastbare Prognose über die Zahl der zu erwartenden Besucher gerade während der Zeit der geplanten Sonntagsöffnung nicht, jedenfalls aber nicht selbst angestellt habe (Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -).

    Ein besonderes Interesse von Bürgern, einen solchen - privaten -Markt mit einem vorwiegend kulinarischen Angebot gerade an jenem Sonntag zu besuchen, ist für die Kammer nicht ersichtlich, zumal sich das Programm für diesen Tag von seiner Attraktivität her noch weniger als im Vorjahr (s. hierzu Beschluss der Kammer vom 23.04.2015, a.a.O., S. 7 der Beschlussausfertigung) von dem der anderen Tage, insbesondere der anderen Sonntage, unterscheidet.

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Dieser verpflichtet ihn, Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen; ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39; BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, LKRZ 2014, 369).

    Eine auf Sachgründe von lediglich eingeschränktem Gewicht gestützte sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot ist nur dann ausnahmsweise hinnehmbar, wenn sie von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des Tages ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 -, BVerfGE 125, 39; BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Dieser verpflichtet ihn, Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen; ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urt. v. 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. 1 BvR 2858/07 -, BVerfGE 125, 39; BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.; Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, LKRZ 2014, 369).

    Die frühere Rechtsprechung erkannte daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Veranstaltungen an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug waren, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. nur Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; vgl. jetzt BVerwG, Urt. v. 11.11.2016, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15

    Sonntagsöffnung am 22. März 2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
  • VGH Hessen, 30.04.2015 - 8 B 851/15
    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Die zum "15. Weiterstädter Spargel- und Grillfestival" im vergangenen Jahr in seinem Beschluss vom 30.04.2015 - 8 B 851/15 - geäußerte Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, es spräche Überwiegendes dafür, dass es sich beim (damaligen) Hoffest um eine "beträchtlichen Besucherstrom auslösende Veranstaltung im Gebiet der Antragsgegnerin" handele, vermag die Kammer nicht auf das vorliegende Festival zu übertragen, und zwar schon deshalb nicht, weil dem Beschluss des Senats eine nähere Begründung für die von ihm vertretene Auffassung nicht zu entnehmen ist.
  • VGH Hessen, 03.04.2014 - 8 B 602/14
    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Bei größeren Kommunen mit mehreren Ortsteilen kann sich das der Genehmigungsbehörde eingeräumte Ermessen bezüglich der Beschränkung des Bezirks, innerhalb dessen eine Ladenöffnung statthaft ist, zu einer entsprechenden Verpflichtung verdichten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O.; v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 -, HGZ 2014, 232; v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - v. 18.10.2014 - 8 B 1805/14 -).
  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Wie die erkennende Kammer auch schon in dem Beschluss vom 23.04.2015 zum "15. Spargel und Grillfestival" unter Berufung auf das Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofs vom 31.03.2011 (22 BV 10.2367 -, juris) ausgeführt hat, erfordert also die Feststellung, dass eine Veranstaltung ein entsprechendes Besucheraufkommen aus sich heraus generiert, um eine Ausnahme von der allgemeinen Sonn- und Feiertagsruhe zu rechtfertigen, eine begründete realistische Prognose der Antragsgegnerin, die sich auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht eines Marktes, einer Messe oder einer entsprechenden Veranstaltung stützt.
  • VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmeregelung zum Offenhalten von Verkaufsstellen am

    Auszug aus VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass von..." erhöhte Anforderungen gestellt.
  • VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15

    Sonntagsverkauf

  • VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - (Bl. 158 GA) hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 1. vom 29. März 2016 und des Widerspruchs des Antragstellers zu 2. vom 1. April 2016 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 10. März 2016 wiederhergestellt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. April 2016 - 3 L 540/16.DA - ist zulässig, aber unbegründet.

  • VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse

    Die erkennende Kammer hat zu den Voraussetzungen der genannten Vorschrift in dem Beschluss vom 18.04.2016 (Az.: 3 L 540/16.DA, veröffentlicht in juris) in einem ähnlich gelagerten Eilverfahren mit den gleichen Beteiligten ausgeführt:.

    Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., und v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, m. w. Nw.; VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

    Denn es ist den eingereichten Unterlagen nicht zu entnehmen, welche Verkaufsstellen dafür in Betracht kämen (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    Die erkennende Kammer hat zu den Voraussetzungen der genannten Vorschrift in dem Beschluss vom 18.04.2016 (Az.: 3 L 540/16.DA, juris) in einem ähnlich gelagerten Eilverfahren mit den gleichen Beteiligten ausgeführt:.

    Das Tatbestandsmerkmal "aus Anlass von K" ist auch dann nicht verwirklicht, wenn und soweit der von der betreffenden Messe hervorgerufene Besucherstrom einer Versorgung durch bestimmte Arten von Geschäften nicht bedarf (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016, a.a.O., v. 04.05.2016 , a.a.O., m. w. Nw. und v. 21.10.2016, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschl. v. 18.04.2016, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg

    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. jüngst BVerwG, Urt. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.04.2016 - 8 B 751/16 - Beschluss vom 04.04.2016 - 8 B 1249/16 -) einschließlich der der erkennenden Kammer (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA -, LKRZ 2013, 434; Beschl. v. 23.04.2015 - 3 L 541/15.DA - Beschluss vom 18.04.2016 - 3 L 540/16.DA -), werden an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "aus Anlass vonI" erhöhte Anforderungen gestellt.
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